SOMMERMARKT SIERNING - Kunsthandwerk im Schloss Sierning

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Anmeldung 2012

Kunsthandwerk im Schloss 2012


BITTE DIESES FORMULAR KOPIEREN UND PER FAX, POST ODER POST AN UNS SENDEN!

Sommermarkt des Kunsthandwerks im Renaissanceschloss Sierning 16. | 17. Juni 2012
KEINE ANMELDUNG MIT HANDELSWAREN MÖGLICH! BEI SCHMUCK NUR EIGENE KREATIONEN!
ACHTUNG: Ab sofort neue Preisgestaltung für die nächsten Jahre.
Der Anmeldung sind mindestens 3-5 verschiedene neuere Produktfotos und ein Standfoto beizufügen!
Keine gering aufgelöste Homepagekopien! Das gilt auch für AusstellerInnen, die uns schon bekannt sind.
Gute Produktfotos ohne Hintergrund überzeugen die Jury am ehesten; Jurysitzung Feber 2012

Name oder/und gesetzliche Firmenbezeichnung: .............................................................................

Ansprechperson(en): ....................................................................................................................

Straße: .......................................................................................................................................

PLZ: ....................................... Ort: .............................................................................................

Telefon: ............................................................. Fax: ................................................................

Mobil: .................................................. E-mail: ..........................................................................

Internet: .....................................................................................................................................

Erst nach gültiger Anmeldung erhalten Sie die Rechnung (bitte dann innerhalb einer Woche einzahlen!)
Preise: Innenstand Parterre und 1. OG 90,00 | Innenstand 2. OG 80,00 | Außenstand Schlosshof 80,00
Außenstand Vorplatz 70,00 (Alle Preise exkl. MwSt. gültig für 1 Wochenende in Sierning).
Vor Ort arbeitende und vorführende AusstellerInnen erhalten eine Ermäßigung von 20,00 Euro,
haben also fast wieder den Preis von vorher. Die Preise sollten für die nächsten 3 Jahre gelten, wenn
nicht unvorhersehbare Dinge in diesen unruhigen Zeiten eintreten.


UNSER WUNSCHSTAND wäre laut Plan:

innen im Schloss
Nr: .............. außen im Schlosshof Nr: .............. außen am Gemeindevorplatz Nr: ..............


O einen Innenstand im Schloss  ca. ....... x ...... m (bitte keine Fantasiegrößen!)

O Biertische: ....... Stück (1-2 Stück im Preis inkludiert, gilt nur für den Innenbereich)

O einen Außenstand im Schlosshof  ca. ....... x ...... m, Zeltgröße: ....... x ....... m

O einen Außenstand am Gemeindevorplatz  ca. ....... x ...... m, Zeltgröße: ....... x ....... m

O Stromanschluss .......... KW (bitte genügend Verteiler mitnehemn)

O Sonstiges: ........................................................................................................................
.......

O Besondere Wünsche: ...............................................................................................................

O Kalt/Warmwasser ohne Zuleitung (nur außen)

O Lebende Werkstatt
(= Vorführung / Fertigung vor Ort, dafür gibt es einen 20,00 Euro Bonus auf den Standpreis)

ANFORDERUNG WERBEMITTEL: WERBUNG IST VERPFLICHTEND!

O Plakate  A3 .......................................... Stück (gratis)

O Faltblatt A7 .......................................... Stück (gratis)

AUFBAUZEITEN:
Freitag,   15. Juni von 16.00 - 20.00 Uhr (bitte anfragen!)
Samstag, 16. Juni von 06.00 - 10.00 Uhr im Innenbereich, Außenbereich erst ab 7.00 Uhr
ABBAUZEITEN:
Sonntag, 17. Juni Marktschluss bis 20.00 Uhr
ÖFFNUNGSZEITEN.
Samstag, 16. Juni von 11.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 17. Juni von 10.00 - 17.00 Uhr

Folgende Leistungen sind inkludiert:
Strom ohne Zuleitung, Wasser ohne Zuleitung, Werbekosten, Reinigung nach Übergabe in besenreinem Zustand.
In einer Schlosshofecke steht ein großer Abfallcontainer zur Verfügung (siehe Plan). Bitte zeichnen Sie (O) Zu-
treffendes an! Bis 2 Tische für den Innenbereich sind im Preis inkludiert. Bänke werden keine mehr zur Verfügung
gestellt.  Im Schloss ist eine Landesmusikschule untergebracht. Die vorhandenen Möbel sind im Standbau zu inte-
grieren! Die Außenstände im Schlosshof sind teilweise überdacht. Außerhalb des Hofes ist keine Überdachung
vorgesehen. Das Gelände bzw. das Schloss sind vom 16. auf den 17. Juni bewacht und durch Gitter abgeschirmt.

Besondere Aktionen, Vorträge etc. sind mit dem Veranstalter abzustimmen!


Ich / Wir stellen folgende Produkte aus (nicht z.B.: wie voriges Jahr, wie zuletzt etc.):

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Wir haben die Teilnahmebedingungen gelesen und erkennen diese ausschließlich und unwiderruflich als Vertrags-
inhalt an. FORMULAR NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT GÜLTIG! Änderungen und Nachbesserungen unsererseits
sind bis kurz vor der Veranstaltung möglich. Durch die Anmeldung entsteht keinerlei Anrecht auf eine Teilnahme.
Die Teilnahme wird durch eine Jury im Feber 2012 festgelegt. Vorab wird ein Kernstock Gültigkeit haben.
DIE ROT GEKENNZEICHNETEN ANMELDEPUNKTE SIND UNBEDINGT AUSZUFÜLLEN. Infos unsererseits kommen
nur per Mail! Schauen Sie daher in der Vorbereitungs- und Einrichtungsphase des öfteren nach Ihren Mails oder
in unsere Homepage!



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                                   Ort & Datum Unterschrift oder Stempel mit Unterschrift

Veranstalter, Projektleitung, Anmeldungen:
TOURISMUSVERBAND SIERNING, Kirchenplatz 1, 4522 Sierning, Oberösterreich
Tel: 07259/2255-45, Fax: 07259/2255-72, Mail: claudia.langeder@sierning.ooe.gv.at

Organisation: Tel: 0664/2743111, dj@appanet.info, www.sommermarkt.at



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TEILNAHMEBEDINGUNGEN SOMMERMARKT  2012


ANMELDUNG:

Die Anmeldung, welche vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet werden muss, ist für den Aussteller ein rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Auftrag. Anmeldungen mit Vorbehalt können nicht berücksichtigt werden. Auch wenn Wünsche hinsichtlich der Lage und Platzgröße nicht vollständig erfüllt werden können, ist die Anmeldung für den Aussteller rechtsverbindlich und unwiderruflich. Streichungen, Ergänzungen und Vorbehalte der Anmeldung gelten als nicht beigesetzt und werden auch durch Annahme der Anmeldung nicht anerkannt. Über Zulassung zur Ausstellung und die Annahme der Anmeldung, die einer schriftlichen Bestätigung bedarf, entscheidet der Veranstalter. Die Standmiete unterliegt weder dem Miet- noch dem Preisgesetz, sondern wird aufgrund freier Vereinbarung festgesetzt. Der Standpreis enthält die im Anmeldeformular angeführten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen bzw. eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, falls die fällige Miete nur teilweise oder gar nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfristen eingegangen ist oder  wenn über das Vermögen des Ausstellers die Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens eingeleitet wurde. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen und zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von 50% der Platzmiete nach sich.
ZUSATZ:
Die Anmeldung ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Bezahlung. Sofern der Aussteller die Anmeldung bis 8 (acht)  Wochen vor Veranstaltungsbeginn mittels eingeschriebenem Brief storniert, kann der Auflösung des Vertragsverhältnisses ausnahmsweise zugestimmt werden. Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen  ziehen eine 100% Stornogebühr, die sich aus Platzmiete und zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von  € 21,00  in Summe ergibt, nach sich.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Die Einzahlung in der Höhe, wie in der Anmeldung vorge-schrieben, ist sofort bei Rechnungserhalt fällig. Eventuelle separate Dienstleistungen werden gesondert verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in angemessener Höhe verrechnet. Außerdem kann der Vermieter von allen mit dem Mieter geschlossenen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz  wegen Nichterfüllung fordern. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

NICHTABHALTUNG:

Umstände, die eine planmäßige Abhaltung unmöglich machen, berechtigen den Vermieter die Veranstaltung abzusagen, wobei Schadenersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen sind.

STANDBAU:

Der Aufbau der Stände erfolgt ausschließlich an den im Beiblatt angeführten Terminen oder in  später verbindlich bekannt gegebenen Zeiten. Die Stände sollten nach bestem Gutdünken in einladender Form gestaltet werden. Auch Schirme mit Werbeaufdrucken sind nicht vorgesehen. Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Der Mieter haftet auch für von ihm verursachte, eventuelle Schäden an Gebäuden, Inventar und technischen Einrichtungen. Die Reinigung (besenrein) sowie Entfernung von Verpackungsmaterial des Standes obliegt dem Mieter während und nach der Veranstaltung. Bei Nichterfüllung dieses Punktes werden mindestens 25,- Euro exkl. MwSt. nachverrechnet. Ausgeliehene Tische und Bänke sind an den Ort der Entnahme zurückzubringen.

BETRIEB DER STÄNDE:

Es gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutz-gesetzes. Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten von fachkundigem Personal besetzt sein. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Platz darf vor dem  bekannt gegebenen Abbautermin nicht ganz oder teilweise geräumt werden. Dies zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von  € 50,- nach sich. Es ist nicht erlaubt, Handelsware anzubieten. Der Name des Ausstellers ist in mondestens A4 Größe auszuhängen.

WERBUNG:

In Beilagen, Sonderjournalen und Presseberichten in OÖ und ORF. Weiters werden an Stellen mit hoher Frequenz über 10 Großtransparente und 20 Banner paltziert. Plakate und A7 Minifolder sind gratis. Die Ansprache des Ausstellungsbesuchers und jede Art der Werbung ist grundsätzlich nur innerhalb der gemieteten Fläche (Stand) erlaubt. In jedem Fall darf nur Eigenwerbung und nicht solche für Dritte betrieben werden. Betrieb von Lautsprecheranlagen, Radio, Musik- und Lichtbildern, Werbedurchsagen, Herumtragen von Werbeschildern, Verteilung von Flugblättern außerhalb des Standes, Anbringung von Fahnen oder sonstigen Dekorationen, die über den Stand hinausragen, sind nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

FILMEN UND FOTOGRAFIEREN:

Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Ausstellungsgelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.

DATENSCHUTZ:

Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen persönlichen Daten vom Veranstalter automationsunterstützt verarbeitet werden.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG:

Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter im Rahmen der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauarbeiten erleiden, einschließlich eventueller Verluste, ausdrücklich ab. Der Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums Dritter. Der Veranstalter übernimmt auch keinerlei Haftung für Unfälle, die Benützer oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen und empfiehlt zu diesem Zweck eventuell den Abschluss einer dementsprechenden Versicherung.
Bei technischen Störungen sowie Unterbrechungen (Strom, Wasser, etc.)  übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Für fehlerhafte Einschaltung im offiziellen Aussendungen  bzw. Ausstellerverzeichnis kann keine Haftung übernommen werden.

PARKPLÄTZE:

Fahrzeuge, Anhänger etc. müssen bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn von den Anlieferungsparkplätzen und Zufahrten zum Ausstellungsgelände entfernt sein. Parken ist nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt (Parkschein vom Veranstalter).

ERGÄNZUNGEN:

Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften. Dem Veranstalter steht in allen Räumen bzw. im Gelände der Ausstellung oder des Marktes das Hausrecht zu. Seinen Anordnungen und denen der bevollmächtigten Organe ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Teilnahmebedingungen führt nicht zu einer Unwirksamkeit der übrigen.




Tourismusverband Sierning
Kirchenplatz 1, 4522 Sierning
Telefon 07259/2255-45 Fax 07259/2255-72
claudia.langeder@sierning.ooe.gv.at
www.sierning.at | www.sommermarkt.at | www.sierning.com

GERICHTSSTAND  IST  4400  STEYR

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